Hausverwaltung wechseln in 6 Schritten – so geht der reibungslose Verwalterwechsel
Der Wechsel einer Hausverwaltung erscheint auf den ersten Blick komplizierter als er eigentlich ist. Mit guter Planung, verlässlichen Infos zu rechtlichen Rahmenbedingungen und unserem Leitfaden “Hausverwaltung wechseln in 6 Schritten” gelingt der Wechsel einfach und unkompliziert. Und auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei!
Unzufrieden mit der aktuellen Hausverwaltung?
Damit sind Sie nicht allein – häufige Gründe für einen Wechsel:
steigende Preise
unzuverlässige Umsetzung
schlechte Erreichbarkeit
fehlerhafte Abrechnungen
lange Bearbeitungszeiten
mangelnde Transparenz
Hausverwaltung wechseln in 6 Schritten
Ihr Wegweiser für einen sicheren und transparenten Wechselprozess
1. Entscheidung treffen
Bevor der Wechsel beginnt, sollten Sie sich der Gründe bewusst werden und Verbesserungswünsche definieren. Schlechte Erreichbarkeit, steigende Kosten oder unzureichender Service sind häufige Auslöser. Eigentümergemeinschaften sollten in diesem Schritt alle Miteigentümer:innen einbeziehen. Das vermeidet spätere Unstimmigkeiten und erleichtert den Wechselprozess.
2. Neue Hausverwaltung suchen
Der nächste Schritt ist die Suche nach einer passenden neuen Verwaltung. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Angebote einzuholen und sorgfältig zu vergleichen. Neben den Kosten sollten Sie auch Erfahrung und Fachwissen prüfen. Ein persönliches Gespräch hilft, sich ein Bild von der potenziellen Verwaltung zu machen und offene Fragen zu klären.
Nur für WEG: Beschluss fassen
Bei einer WEG erfordert der Verwalterwechsel einen Beschluss. Setzen Sie das Thema fristgerecht (drei Wochen vorher) auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung, um die neuen Kandidaten vorzustellen. Alternativ ist bei Einstimmigkeit aller Eigentümer auch ein schriftlicher Umlaufbeschluss möglich.
Tipp: Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchführung – auf Wunsch auch als Online-Versammlung!
3. Bestehenden Vertrag kündigen
Die Kündigung des alten Vertrags sollte schriftlich erfolgen. Achten Sie darauf, die vertraglich festgelegten Fristen einzuhalten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei bis sechs Monate. In Ausnahmefällen, wie bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, kann eine außerordentliche Kündigung infrage kommen. Um den Zugang nachweisen zu können, versenden Sie die Kündigung per Einschreiben
4. Verwaltervertrag abschließen
Bevor Sie einen neuen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie die Leistungen, Kosten und Kündigungsfristen genau prüfen. Besonders wichtig sind klare Regelungen zu den Aufgaben der Hausverwaltung sowie transparente Abrechnungsmodalitäten.
Tipp: Vergleichen Sie die Vertragsinhalte auch mit dem bisherigen Vertrag. So stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Punkte enthalten sind.
5. Beteiligte informieren
Sind die Verträge unterschrieben, sollten Sie alle relevanten Parteien informieren. Dazu gehören die Mieter:innen, aber auch Dienstleistungsunternehmen, wie Versorger, Handwerksbetriebe und Banken. Achten Sie darauf, neue Kontodaten zu hinterlegen und sicherzustellen, dass Zahlungsströme weiterhin reibungslos funktionieren. Diese rechtzeitige Information verhindert mögliche Verzögerungen oder Missverständnisse.
6. Übergabe & Start der Zusammenarbeit
Für einen reibungslosen Wechsel übergeben Sie der neuen Verwaltung zunächst alle wichtigen Unterlagen wie Verträge, Abrechnungen und Schlüssel. In den ersten Wochen stimmen Sie dann gemeinsame Arbeitsabläufe und Kommunikationswege ab, um eine transparente und effektive Zusammenarbeit sicherzustellen.
Ihr stressfreier Start: Wechselservice & digitales Onboarding
Von der sicheren Dokumentenübergabe bis zur fertigen App – wir begleiten Sie bei jedem Schritt.
Wechselservice von REMAON
Wir holen alle Unterlagen bei Ihrer alten Hausverwaltung ab, lagern sie ein und digitalisieren sie. Kein ewiges Durchsuchen von Papierbergen mehr! Zudem erhalten Sie Zugang zu unserem modernen Verwaltungsportal – selbstverständlich auch als praktische App für Ihr Smartphone –, wo Sie alle wichtigen Dokumente jederzeit und überall schnell wiederfinden.
Onboarding Prozess von REMAON
Damit der Wechsel perfekt vorbereitet ist, stellen wir Ihnen neben der Verwaltungs-App einen sicheren virtuellen Datenraum zur Verfügung. So können Sie bereits vor dem offiziellen Start die wichtigsten Unterlagen ganz unkompliziert mit uns teilen. Die anschließende Einrichtung der App ist in drei kurzen Schritten erledigt: herunterladen, sicher einloggen und direkt loslegen. Um Ihnen den Einstieg in die digitale Verwaltung so intuitiv und angenehm wie möglich zu machen, begleiten wir Sie jederzeit gerne persönlich und mit praxisnahen Leitfäden.
FAQ – Häufige Fragen zum Verwalterwechsel
Wie kann ich die Hausverwaltung kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte per Einschreiben versendet werden. Dabei ist die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist wichtig.
Welche Kündigungsfristen sind üblich?
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei bis sechs Monate. Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei groben Pflichtverletzungen möglich.
Welche Gründe gibt es für eine außerordentliche Kündigung?
In der Regel gelten folgende grobe Pflichtverletzungen als mögliche Gründe, außerordentlich zu kündigen:
● Veruntreuung von Geldern
● allgemeine Unzuverlässigkeit
● nicht ausgeführte Reparaturen
● ausbleibende Wartungen
Extratipp: Sammeln Sie hierfür konkrete Beweise und lassen sich rechtlich beraten.
Fragen zum Wechsel für eine WEG
Muss ich der Hausverwaltung einen Grund für den Wechsel nennen?
Nein, seit der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter jederzeit ohne Angabe eines Grundes abberufen werden.
Welche Verpflichtungen hat die bisherige Hausverwaltung nach der Kündigung?
Bis zum Vertragsende muss die Hausverwaltung weiterhin ihre Aufgaben erfüllen. Zudem ist sie verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Übergabe zu sorgen. Das beinhaltet:
● Jahresabrechnung: Falls der Verwalter während eines Wirtschaftsjahres ausscheidet, muss er die Abrechnung für das vorherige Jahr erstellen. Bei einem Wechsel zum Jahreswechsel übernimmt dies der neue Verwalter.
● Übergabe von Unterlagen: Der bisherige Verwalter muss alle relevanten Dokumente an seinen Nachfolger übergeben.
● Auskunftspflicht: Falls bestimmte Informationen nicht aus den übergebenen Unterlagen hervorgehen, muss der ehemalige Verwalter dem neuen Verwalter entsprechende Auskünfte erteilen.
So unterstützen wir Sie beim Wechsel
Ein Verwalterwechsel kann aufwändig sein – wir machen es Ihnen einfach:
- Individuelle Beratung: Wir prüfen Ihre Situation…
- Unterstützung bei der Kündigung: Wir helfen Ihnen…
- Eigentümerversammlung: Wir begleiten Sie…
- Dokumentenübergabe: Wir organisieren die Abholung…
- Software-Einrichtung: Wir unterstützen Sie…
Mit Remaon läuft der Wechsel der Hausverwaltung stressfrei, sicher und effizient. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!
